Sprachunterricht Amy Lang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Unterrichtsleistungen, die von Amy Lang als selbstständige Sprachlehrerin erbracht werden.
Kostenloses Erstgespräch: Vor Beginn der Zusammenarbeit biete ich ein kostenloses Erstgespräch per Video (ca. 30 Minuten) an. In diesem Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihre Ziele und klären, ob die Zusammenarbeit passt.
Probestunden: Probestunden sind reguläre Unterrichtseinheiten und werden zum vollen Preis von 44 Euro berechnet. Es gibt keine kostenlosen Probestunden.
Die Vergütung erfolgt als monatlicher Pauschalpreis, der unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Unterrichtstage im jeweiligen Kalendermonat gleich bleibt. Die Pauschalvergütung berechnet sich auf Basis von vier Unterrichtswochen pro Monat.
Beispiel: Bei wöchentlich 200 Minuten Unterricht beträgt die monatliche Pauschale 350 Euro. Dieser Betrag gilt für jeden Kalendermonat unabhängig von dessen Länge.
Hat ein Kalendermonat mehr als vier Unterrichtswochen (z.B. fünf vereinbarte Unterrichtstermine), erbringt die Lehrkraft diese zusätzlichen Unterrichtseinheiten ohne Mehrkosten als freiwillige Bonusleistung. Dies gilt nur, wenn der Unterricht regulär und ohne außerordentliche Ereignisse stattfindet.
Der Leistungsumfang der Lehrkraft ist grundsätzlich auf vier Unterrichtswochen (28 Tage) pro Monat beschränkt. Bei außerordentlichen Ereignissen, die den regulären Unterricht beeinträchtigen, reduziert sich die monatliche Pauschale anteilig. Als außerordentliche Ereignisse gelten insbesondere:
Berechnungsmethode:
Die Reduktion erfolgt tageweise auf Basis der vier vereinbarten Unterrichtswochen (28 Tage). Der monatliche Pauschalpreis wird durch 20 Unterrichtstage (4 Wochen × 5 Wochentage) dividiert. Der sich ergebende Tagesbetrag wird mit der Anzahl der fehlenden Unterrichtstage multipliziert und vom monatlichen Pauschalpreis abgezogen.
Wichtig: Es werden nur die Tage abgezogen, die fehlen, um auf die vier vereinbarten Wochen zu kommen.
Berechnungsbeispiel:
• Monatliche Pauschale: 350 Euro
• Wöchentlicher Unterrichtsumfang: 5 Stunden (verteilt auf 5 Wochentage)
• Tagesbetrag: 350 Euro ÷ 20 Tage = 17,50 Euro
Szenario: Eine Woche Schulferien
• Verbleibender Unterricht: 3 Wochen und 3 Tage = 18 Unterrichtstage
• Fehlende Tage bis zu den vereinbarten 4 Wochen: 20 − 18 = 2 Tage
• Abzug: 2 Tage × 17,50 Euro = 35 Euro
• Zu zahlender Betrag: 350 Euro − 35 Euro = 315 Euro
Absagen durch Schüler/Eltern: Bei Absage eines Termins durch Schüler oder Eltern mindestens 24 Stunden vor dem Unterricht kann der Termin nach Verfügbarkeit nachgeholt werden. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen verfällt die Unterrichtseinheit ersatzlos.
Absagen bei Krankheit: Bei krankheitsbedingter Absage kann der Termin nach Möglichkeit nachgeholt werden. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Bereits bezahlte Stunden: Bereits bezahlte Unterrichtseinheiten werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Die Leistungspflicht der Lehrkraft besteht darin, die gebuchten Termine anzubieten und bereitzustehen. Muss die Lehrkraft einen Termin absagen oder kann ihn nicht wahrnehmen, wird dieser selbstverständlich nachgeholt oder erstattet.
Terminverschiebungen: Können verschobene Unterrichtstermine nicht innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden, gilt dies als außerordentliches Ereignis im Sinne von § 3a. Die monatliche Pauschale reduziert sich entsprechend der tageweisen Berechnung.
Hausaufgaben und selbstständige Vor- und Nachbereitung sind wesentlicher Bestandteil des Lernerfolgs und werden vom Schüler erwartet.
Die Lehrkraft haftet nicht für den Lernerfolg, da dieser von der Mitarbeit und dem Engagement des Schülers abhängig ist. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Lehrkraft nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026